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Tierrechte

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Tierrechte - warum?

Als vor etwa 175 Jahren in Deutschland die ersten Tierschutzvereine gegründet wurden, ging es darum, Tiere aus Gnade und Barmherzigkeit vor Quälereien zu schützen. Christlich orientierte Tierschützer beriefen sich dabei auf das Bibelwort Der Gerechte erbarmt sich seines Viehs. Der Philosoph Arthur Schopenhauer, der einer der ersten Mitglieder des 1841 gegründeten Frankfurter Tierschutzvereins war und auch sonst die Arbeit der damals gerade entstandenen Tierschutzvereine nach Kräften förderte, kommentierte dieses Bibelzitat mit den Worten:

  Erbarmt! - welch´ ein Ausdruck!  Man erbarmt sich eines Sünders, eines Missetäters, nicht aber eines unschuldigen treuen Tieres ... Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man dem Tiere schuldig ...

An diese Worte Schopenhauers wurde ich erinnert, als ich kürzlich in der Zeitschrift “Vegetarisch fit!” ein Interview mit der Theologin und engagierten  Tierschützerin Christa Blanke las. Sie wurde als Pfarrerin mit dem Thema “Tierversuche” konfrontiert. Ihre Nachforschungen ergaben, dass allein vom Pharma-Konzern Höchst in Frankfurt/Main damals mehr als ein halbe Million Tiere  jährlich “verbraucht” wurden. Tief erschüttert über das, was sie erfahren hatte, hielt die Pfarrerin einen Gottesdienst ab, und zwar nicht in der Kirche, sondern vor den Toren der Höchst AG. Der Gottesdienst stand unter dem Leitwort “Höchst erbarme dich”.

Inzwischen sind viele Jahre vergangen, und Christa Blanke muss rückblickend feststellen:

Damals sprach ich noch von Erbarmen, das man mit den Tieren haben sollte, und hoffte auf das Mitleid der Menschen. Heute sehe ich das ganz anders. Tiere haben Rechte und daher spreche ich nun von Gerechtigkeit ...

Wie Christa Blanke kommen immer mehr Tierschützer, die sich oft schon seit Jahrzehnten aktiv für die Tiere einsetzen, zu der Erkenntnis: Gnade und Barmherzigkeit - so anerkennenswert und edel sie auch sind - reichen nicht aus, um die Lage der Tiere in in unserer Gesellschaft entscheidend zu verbessern. Das Recht muss sich grundlegend ändern. Daher gibt es in Deutschland eine ständig wachsende Tierrechtsbewegung, die sich deutlich vom traditionellen Tierschutz abhebt.

Der Kampf für Tierrechte ist immer Tierschutz, aber im Gegensatz zum herkömmlichen Tierschutz geht es bei Tierrechten stets und ausschließlich um das Wohl der Tiere selbst. Das alte Argument der Tierschutzvereine, dass Tierschutz Menschenschutz sei, weil Grausamkeit gegen Tiere zu Grausamkeit gegen Menschen führen würde, hatte bereits vor mehr als 150 Jahren der schon zitierte Philosoph Schopenhauer verworfen, denn bei einer solchen Begründung sei “bloß der Mensch unmittelbarer Gegenstand der moralischen Pflicht ..., das Tier bloß ein mittelbarer, an sich eine bloße Sache!”  Für Tierrechtler kann deshalb das Motto “Tierschutz ist Menschenschutz” kein Argument sein, denn für sie ist das Tier immer das leidende Wesen und niemals nur Mittel zum Zweck.

Die Tierrechtsbewegung läßt sich vielleicht nicht nach der Zahl ihrer Anhänger, aber hinsichtlich ihrer Ethik  durchaus mit der Menschenrechtsbewegung vergleichen:

Während die Tierrechtsbewegung noch am Anfang steht, sind die Menschenrechte inzwischen weitgehend anerkannt und in den modernen Verfassungen als Grundrechte garantiert. Die staats- und rechtsphilosophische Begründung hierfür ist das Naturrecht. Danach hat jeder Mensch von der Natur her angeborene, unantastbare Rechte. In der Natur jedoch sind Mensch und Tier untrennbar miteinander verbunden; beide sind Teile eines Ganzen - der Natur. Deshalb ist es eine Anmaßung, wenn der Mensch sich auf das Naturrecht beruft und dabei meint, die Natur hätten nur ihm, nicht aber dem Tier angeborene, unan- tastbare Rechte gegeben.    

Nachdem mit der weltweiten Ächtung des Rassismus die Rassenschranken zwischen den Menschen fast überall aufgehoben sind, muss nun auch die künst- liche Mauer, die der Mensch zwischen sich und dem Tier errichtet und in seiner Rechtsordnung zementiert hat, niedergerissen werden. Diese Mauer ist  in unserer Gesellschaft noch fest verankert. Die Aufnahme des Tierschutzes in die Verfassung bedeutet in dieser Hinsicht zwar einen erheblichen Fortschritt, aber noch keinen Durchbruch: Nach wie vor ist allein der Mensch Träger von Rechten. Alle bisherigen Verbesserungen im Tierschutzrecht ändern nichts daran, dass Tieren eigenständige Rechte verweigert werden. Erst wenn unsere Rechtsordnung auch Tieren eigene Rechte zuerkennt, ist umfassender Tierschutz,  der über Gnade und Barmherzigkeit hinausgeht, möglich; erst dann wird es Gerechtigkeit  auch für Tiere geben.
                                                                                                                      

> Konsequenter Tierschutz : Tierrechte und vegane Lebensweise
(Aus einem Vortrag von  Herbert Becker
 vor dem Vegetarier-Bund Deutschlands)
 

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