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H.B.

Tierrechte

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” Die Tierschutzpartei “ und die Tierrechte

 Die “ Partei Mensch Umwelt Tierschutz - Die Tierschutzpartei ” ist kein Tierschutzverein, sondern eine politische Organisation, die in der deutschen Parteienlandschaft einzigartig ist. Durch ihr Programm, aber auch durch die Motivation ihrer Mitglieder und Wähler ist die Tierschutzpartei mit keiner anderen Partei vergleichbar. Mit ihrer allumfassenden, nicht auf Menschen begrenzten ethischen Zielsetzung steht die Tierschutzpartei weit über allen anderen Parteien. Das zeigt sich besonders deutlich daran, dass diese Partei in ihrem Grundsatz- programm klar und eindeutig für Tierrechte eintritt.      

Bereits die Präambel ihres Grundsatzprogramms (vom Mai 2002) beginnt mit der Feststellung:

“ Mensch, Tier und Natur sind eine untrennbare Einheit.
             Der Mensch ist nicht das Maß aller Dinge.”

Entsprechend dieser Erkenntnis lautet die Überschrift des 1. (!) Kapitels des Grundsatzprogramms: “Die Rechte der Tiere”. In diesem Kapitel bezeichnet sich die Tierschutzpartei als “ Teil der Tierrechtsbewegung “ , wobei hinzugefügt wird:

“ Die besondere Aufgabe besteht für uns darin, die Ziele dieser Bewegung (also der Tierrechtsbewegung) politisch durchzusetzen. Wir verstehen uns als Wegbereiter eines neuen politischen Selbstverständnisses , das gekennzeichnet ist, durch die Abkehr vom anthropozentrischen Denken zugunsten einer Politik der Mitgeschöpflichkeit. Dabei gehen wir davon aus, dass Tiere, ebenso wie die Menschen, unveräußerliche Grundrechte besitzen, die nur in Fällen konkreter Notwehr angetastet werden dürfen.”

Als Konsequenz dieser Zielsetzung fordert die Tierschutzpartei, dass der Schutz der Tiere durch einen besonderen Artikel im Grundgesetz gewährleistet wird und hierbei auch ausdrücklich Tierrechte verfassungsmäßig verankert werden. Die Partei schlägt dazu vor, einen Artikel (20b) ins Grundgesetz aufzunehmen, und zwar mit folgender Formulierung:

”Tiere werden als unsere Mitgeschöpfe um ihrer selbst willen geachtet, geschützt und vor Leiden bewahrt. Entsprechend ihrem Schmerzempfinden und ihren Gefühlen sind ihnen arteigene Rechte einzuräumen.”

Die Tierschutzpartei zieht aus dieser Forderung praktische Konsequen- zen, wenn sie in ihrem Grundsatzprogramm im Kapitel “Tierhaltung in der Landwirtschaft” folgendes festellt:

”Von unserem Selbstverständnis her sehen wir uns als wichtigen Teil der Tierrechtsbewegung, deren Anliegen wir zu politischem Durch- bruch verhelfen wollen ... Es geht vor allem um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Diesem Ideal ... entspricht die vegane Ernäh-  rungsform, die ausschließlich auf pflanzlichen Produkten basiert. Dies ist der konsequenteste Weg, Tierleid zu vermeiden...

In diesem Zusammenhang sehen wir die im weitesten Sinn vegetarische Lebensweise (Ergänzung der Pflanzenkost durch Milchpro- dukte und ggf. Eier) als einen Schritt in die richtige Richtung an.”

Besonders am Beispiel der vegetarischen oder (noch konsequenter) der veganen Lebenensweise zeigt sich ein nur schwer lösbares Grundsatzproblem einer Partei, die sich als Teil der Tierrechtsbewegung versteht: Für Tierrechtler ist die vegane Lebensweise eine selbstverständliche Konsequenz. Deshalb erscheint es zunächst etwas unverständlich, wenn die Tierschutzpartei in ihrem Grundsatz- programm (Kapitel “Ernährung”) festlegt, daß sie die vegetarische / vegane Ernährungsweise aus ethischen und gesundheitlichen Gründen “befürwortet”. Die Partei “fordert” also nicht, ja sie “fördert” auch nicht, sondern “befürwortet” nur die vegetarische / vegane Lebensweise. Daher ist es naheliegend, dass manche Tierrechtler an dieser schwachen Form von Zustimmung Anstoß nehmen und das Bekenntnis dieser Partei zur Tierrechtsbewegung nicht ganz überzeugend finden.

Andererseits ist zu bedenken, dass die Tierschutzpartei Tierrechte nur dann zu politischem Durchbruch verhelfen kann, wenn sie genügend Mitglieder und vor allem Wähler hinter sich hat. Die Bedeutung der Tierschutzpartei - und das unterscheidet sie von einem Verein - wird an der Zahl ihrer Wähler ge- messen. Bei realistischer Betrachtung ist leider festzustellen, dass Tierrechtler und Veganer (noch) eine sehr kleine Minderheit in der Bevölkerung sind und damit von ihrer Zahl her als Wähler nicht entscheidend sein können.

 Jahrzehntelange Erfahrungen im Kampf für Tierrechte zeigen eindeutig: Wer Tierrechten zum Durchbruch verhelfen will, was in unserem parlamentari- schen System lediglich über eine Partei möglich ist, hat in den etablierten Parteien keine Alternative, sondern kann es nur über die Tierschutzpartei bewirken. Es liegt an den Tierrechtlern, sich nicht darauf zu beschränken, die Tierschutzpartei wegen vermeintlicher Inkonsequenz zu kritisieren, sondern vielmehr in dieser Partei aktiv mitzuarbeiten und so mitzuhelfen, Tierrechte in unserem Rechtssystem zu verankern.

                                                 Herbert Becker.                  

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