Schimpanse Menschenaffe Tierrechte

H.B.

Tierrechte

StartseiteTierrechteThemenPolitikArchivRedaktion

Das Kälbchen und sein Fell.

Von einem Mönch wird berichtet,
daß er sich ein Kälberfell wünschte.
Als weiches, bequemes Sitzkissen.

Der Ordenssatzung schien Genüge getan,
wenn das Schlachten und Häuten des Kälbchens
dem Eigentümer überlassen blieb.

Irrtum!

“Niemand darf andere Wesen anstiften,
ein lebendes Wesen zu töten”,
berichtigt ihn Buddha.

“Weder eine Kuhhaut
noch das Fell eines anderen Tieres
darf zu unserem Nutzen verwendet werden.”

( Mahavagga V, 10 )

                                         > Weiter