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H.B.

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Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verhindert Tierversuche

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Wie wichtig das ist, beweist ein Gerichtsurteil, über den “ngo-online” am 10.08.2004 berichtete: Hiernach untersagte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (AZ 11 ZU 3040 / 03) einen Tierversuch und wies dabei ausdrücklich auf  den Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz hin.

Das Gericht hatte am 16.06.2004 eine Berufungsklage endgültig abschlägig beschieden und es damit dem Kläger, einer Universität, verboten, geplante Tierversuche an Ratten durchzuführen. Anträge auf Tierversuche müßten durch die Genehmigungsbehörden und beratenden Kommissionen nicht nur geprüft werden, ob sie plausibel sind. Es sei auch eine inhaltliche Prüfung im Hinblick auf die Notwendigkeit und ethische Vertretbarkeit der beantragten Tierversuche erforderlich. Im vorliegenden Fall hatte das Gericht entschieden, daß die beantragten Tierversuche weder notwendig noch ethisch vertretbar seien.

Für Wolfgang Apel, Präsident des Deuschen Tierschutzbundes, ist dieses Urteil “ein Meilenstein und Präzendenzfall für die Zukunft. Wir haben schon lange gefordert, daß auch eine inhaltliche Prüfung und eben nicht nur eine formale Prüfung von Anträgen auf Tierversuchen nötig ist. Das wird jetzt so sein und das ist der Druchbruch”.

“tierrechte-tv” hält dieses Urteil für einen bemerkenswerten Erfolg. Ob das Urteil tatsächlich ein “Durchbruch” ist, wird die Zukunft zeigen. Für den Deutschen Tierschutzbund ist nach diesem Urteil der im Grundgesetz als Staatsziel verankerte Tierschutz “kein zahnloser Papiertiger”. Bei aller Freude über diesen Erfolg darf jedoch nicht vergessen werden, daß nach wie vor den Tierschutzorganisationen in Deutschland das Verbandsklagerecht verweigert wird, und daher der Tierschutz - obwohl Staatsziel - nur sehr begrenzt rechtlich durchgesetzt werden kann. Der Kampf um Tierschutz und Tierrechte muß daher unvermindert weitergehen!                                                                                                                                                       Herbert Becker

> Tierversuche und Klagerecht für Tierschutzvereine