Schimpanse Menschenaffe Tierrechte

H.B.

Tierrechte

StartseiteTierrechteThemenPolitikArchivRedaktion

       Tierrechte : Bundesjagdgesetz und Tierschutz

Aus der Ansprache von Herbert Becker auf der Kundgebung
für die Abschaffung der Jagd am 3. April 2004 vor der
Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche in Berlin, Breitscheidplatz

Kürzlich wurden von dem für Tierschutz zuständigen Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft “Eckpunkte” zur geplan- ten Novellierung des Bundesjagdgesetzes vorgestellt. Sie umfassen mehrere Seiten. Auf jeder dieser Seiten kommt das Wort “Tierschutz” vor, oft sogar mehrmals. So läßt sich beim oberflächlichen Lesen der Eindruck gewinnen, es handele sich bei diesen “Eckpunkten” um ein Dokument, bei dem es vor allem um Tierschutz geht. So wird dort gleich am Anfang erklärt: “Unser Leitbild lautet:  Wir wollen eine Jagd, welche die Natur und die Tiere, die in ihr leben, als besonders sensibles Ökosystem pflegt.” Eine Seite weiter heißt es: “ Die Neu- fassung der Tierartenliste des Bundesjagdgesetzes wird allen Tierearten den optimalen Schutz durch das Jagdrecht sichern.”

Wer genauer liest, muss leider feststellen, dass diese Zitate und die dauernde Wiederholung des Begriffes “Tierschutz” zwar wunderbar klingen, aber in Wirklichkeit irreführend sind. Tatsache ist, dass gemäß den “Eckpunkten” auch nach der Novellierung des Bundesjagdgesetzes die Hobbyjagd als Freizeitvergnügen, also das Töten von Tieren aus Lust und Freude, nicht verboten wird, sondern auch weiterhin - mit gewissen Auflagen - gesetzlich legitimiert bleibt. Keine noch so schön klingenden Worte können darüber hinwegtäuschen:

Jagd ist das völlige Gegenteil von Tierschutz!

Eine tierschutzgerechte Jagd gibt es nicht!

Die Jagd ist mit Tierschutz grundsätzlich unvereinbar!

Aus den “Eckpunkten” wird deutlich: Die Hobbyjagd, das blutige Freizeitvergnügen einer kleinen Minderheit (etwa 0,3% der Bevölkerung), wird auch nach der Novellierung des Bundesjagdgesetzes weitergehen, obwohl - wie repräsentative Umfragen ergaben -  fast 80% der Bevölkerung in Deutschland die Hobbyjagd ablehnen. So sind die “Eckpunkte” ein tiefe Enttäuschung für alle, die es mit dem Grundgesetz (Tierschutz als Staatsziel) und dem Tier- schutzgesetz Ernst nehmen. In § 1 des Tierschutzgesetzes ist der Grundsatz festgelegt, dass der Mensch eine verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf habe, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen sei. “ Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.” Die Hobbyjagd als Freizeitvergnügen, Lust und Freude am Töten von Tieren, sind niemals ein “vernünfiger Grund” im Sinne desTierschutzgesetzes. Schon deshalb müßte das novellierte Bundesjagdgesetz zumindest die Hobbyjagd sofort verbieten. Sollten deshalb die Tierschützer die vorgesehene Novellierung des Bundesjagdgesetzes total ablehnen?

Viele Tierschützer und wohl auch Tierrechtler befinden sich da in einem Gewissenskonflikt, denn gegenüber dem bisherigen Jagdrecht bringt die Novellierung laut den “Eckpunkten” einige nicht unwichtige Verbesserungen. Hierzu gehören vor allem:

  1. das angekündigte Verbot der Fallenjagd,
  2. Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren,
  3. Verbot der Verwendung von Bleischrot bei der Wasserjagd,
  4. Verbot der Tötung von Haustieren bei der Jagd.

Die genannten Verbesserungen schränken die Jagd ein, und deshalb werden sie von der Jagdlobby erbittert bekämpft. Die vorgesehen Einschrän- kungen sind wichtig, aber dennoch sehr unvollkommen, weil auch weiterhin Jagdformen (wie z. B. die Treibjagd, die Beizjagd, die Baujagd) erlaubt bleiben, die furchtbares Leid für die betroffenen Tiere bedeuten.

  Die in den “Eckpunkten” angekündigte Novellierung des Bundesjagd- gesetzes ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem jedoch unbe- dingt ein weiterer Schritt folgen muß, nämlich zumindest das Verbot der Hobby- jagd. Die vorgelegten “Eckpunkte”  dürfen uns nicht beruhigen. Unser Ziel, das wir auch weiterhin mit aller Kraft anstreben, bleibt:

Abschaffung der Jagd, und zwar in allen ihren Formen!

                 > Die Jagd - ein Mordsspaß

                                     > Die Jagd und das Waffenrecht  

                                                                                                                 H.B.